Die EU sucht mit Hochdruck nach Möglichkeiten, um Wirtschaft und Gesellschaft zu nachhaltigem Handeln zu motivieren. Das führt zu immer mehr Verordnungen und Richtlinien – wie der CSR-Berichtspflicht. stolp+friends nimmt sich sowohl dieses Themas als auch der ESG-Verordnung an und beantwortet beispielhaft drei Fragen.
Was ist die CSR-Berichtspflicht?
Die neue CSR-Berichtspflicht legt fest, dass viele Unternehmen erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 einen CSR-Bericht oder Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. In diesem ist darzulegen, ob und wie sie in Bereichen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nachhaltig agieren. Für die Erstellung eines solchen Berichtes fallen umfassende Vorbereitungen an, die zur Einhaltung der Zeitvorgabe unbedingt jetzt anzugehen sind.
Für wen gilt die CSR-Berichtpflicht?
Betroffen sind zunächst alle Unternehmen, die zwei der folgenden Merkmale erfüllen:
- 20 Millionen Euro Bilanzsumme
- 40 Millionen Euro Nettoumsatzerlöse
- 250 Beschäftigte
Schon für das Geschäftsjahr 2026 werden diese Kriterien verschärft, sodass die CSR-Berichtspflicht auch für kleine bis mittelständische kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt.
Was hat das mit gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen zu tun?
Nach derzeitiger Planung betrifft die neue CSR-Berichtspflicht deutlich mehr Unternehmen und umfasst höhere inhaltliche Anforderungen, eine externe Prüfpflicht sowie Sanktionen gegen Verstöße. Und das gilt auch für die Branche der Wohnungswirtschaft.
Umfassende Informationen zur CSR-Berichtspflicht finden Sie auf unserer neuen Website. Als führender Berater gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen bringt stolp+friends das wohnungswirtschaftliche Know-how mit, um Ihnen – mit der Unterstützung renommierter Kooperationspartner – außerdem maßgeschneiderte Leistungspakete mit Software-Lösungen anzubieten: um der Berichtspflicht Ihres Wohnungsunternehmens professionell, effizient und imagefördernd nachzukommen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!