Jetzt ist gemeinsames Handeln gefragt – denn nachhaltige Entwicklung gelingt nur zusammen mit Ihren Stakeholder:innen
Siebzehn Ziele für nachhaltigen Frieden und Wohlstand für alle Menschen sowie den Schutz unseres Planeten haben die Vereinten Nationen als globalen Plan ausgerufen. Was das mit gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen zu tun hat? Als Akteur:innen einer der bedeutendsten Branchen tragen auch sie zum Erreichen der siebzehn Ziele für nachhaltige Entwicklung bei. Zum Beispiel durch das Erreichen der eigenen Klimaziele, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Gestaltung lebenswerter Städte – denn dies sind Herausforderungen, denen sich die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft sowieso widmet. Mit gezielter Kommunikation stärken Sie Ihr nachhaltiges Engagement und motivieren andere.
Nachhaltigkeitsstrategie: jetzt agieren, langfristig profitieren
Die neue CSR-Berichtspflicht kommt! Und ob es Ihnen gefällt oder nicht: Je nach Größenmerkmalen sind ab 2025 zum Teil auch die Wohnungs- und Immobilienbranche sowie kommunale Unternehmen gesetzlich dazu angewiesen, einen CSR-Bericht beziehungsweise Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Gut beraten ist, wer damit nicht bis auf den letzten Drücker wartet. Aber eins nach dem anderen.
Darum kommt vor der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Wesentlichkeitsanalyse
Die neue CSR-Berichtspflicht umfasst hohe inhaltliche Anforderungen, eine externe Prüfpflicht sowie Sanktionen gegen Verstöße. Und sie gilt für viele verschiedene Unternehmen. Auch die Wohnungs- und Immobilienbranche sowie kommunale Unternehmen sind je nach Größenmerkmalen zum Teil ab 2025 betroffen.