Die EU hat sich ein großes Ziel gesetzt: Bis zum Jahr 2050 möchte sie der erste klimaneutrale Kontinent werden. Hierfür hat die EU bereits einen ersten Zwischenschritt festgelegt: Bis 2030 soll die Entwicklung von Treibhausgasen – im Vergleich zum Jahr 1990 – um 55 Prozent gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind verschiedene Schritte nötig. Unter anderem trat am 10. März 2021 die neue Offenlegungsverordnung der EU zu Nachhaltigkeitskriterien (kurz: die ESG-Verordnung) in Kraft.
Das neue Gesetz betrifft in erster Linie die Finanzbranche, Immobilienfonds und Immobilienunternehmen. Doch das stolp+friends-Team rechnet im Zuge der ESG-Verordnung auch mit Veränderungen für seine zahlreichen wohnungswirtschaftlichen Auftraggeber:innen im Einzelnen sowie für die Wohnungswirtschaft als Ganzes. Wie diese aussehen könnten? Gern geben Ihnen die Branchenexpert:innen aus Osnabrück Einblicke in die neue ESG-Verordnung und die Herausforderungen, die im selben Zug für die Wohnungswirtschaft entstehen dürften.
Worum geht es bei der ESG-Verordnung?
Viele Branchen und Unternehmen bezeichnen sich als nachhaltig – ohne dass es dafür eine beleghafte und vergleichbare Grundlage gibt. Die ESG-Verordnung vom 10. März 2021 trägt dazu bei, ein für die EU einheitliches Verständnis für Wirtschaftstätigkeiten zu entwickeln, die tatsächlich als ökologisch nachhaltig zu bezeichnen sind. Zudem wirkt die Verordnung dem bisherigen „Flickenteppich“ aus verschiedenen nationalen Kennzeichnungssystemen entgegen und verpflichtet Unternehmen dazu, Nachhaltigkeit als zentrales sowie transparentes Kriterium ihrer Kommunikation aufzunehmen.
Grundsätzlich gilt: Nachhaltigkeit ist eine vielseitige Aufgabe und sollte daher verschiedene Aspekte miteinander kombinieren. In diesem Sinne steht auch die Abkürzung ESG für drei entscheidende Punkte:
- Environment (Umwelt)
- Social Responsibility (soziale Verantwortung)
- und Governance (Unternehmensführung)
Die Kategorie der Umwelt ist innerhalb der ESG-Verordnung bereits klar definiert und lässt sich in sechs Unterpunkte aufteilen. Die Kategorien der sozialen Verantwortung und der Unternehmensführung sind dagegen noch etwas vage. Es ist damit zu rechnen, dass diese in den kommenden Monaten genauer festgelegt werden.
Auf einen Blick: die Kategorie „Umwelt“
umfasst sechs klar definierte Ziele:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
- Schutz gesunder Ökosysteme und Biodiversität
- es gilt die Regelung Do-No-Significant-Harm (um eines der sechs Ziele zu erreichen, sollte ein Unternehmen keine negativen Auswirkungen in einem der fünf anderen Bereiche verursachen)
Auf einen Blick: die Kategorie „soziale Verantwortung“
klar definierte Ziele stehen noch aus, denkbar wären:
- Engagement innerhalb der Region
- Unterstützung von gemeinwohlorientierten Projekten
- fairer Umgang mit Hersteller:innen, Lieferant:innen etc.
- …
Auf einen Blick: die Kategorie „Unternehmensführung“
auch hier stehen klar definierte Ziele noch aus, denkbar wären:
- Befolgen von ethischen Grundlagen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Angebot von Weiterbildungen
- …

Die drei Kriterien werden sich unter anderem auf Immobilien und die Wohnungswirtschaft auswirken.
Eine weitere Neuerung der ESG-Verordnung: Unternehmen, welche die Vorgaben zu Umwelt, sozialer Verantwortung und Unternehmensführung nicht berücksichtigen, müssen dies offenlegen und begründen. Auf diese Weise verhindert das neue Gesetz Greenwashing: eine PR-Methode, bei der sich Unternehmen als umweltfreundlich und nachhaltig präsentieren, ohne dass dies gerechtfertigt ist.
Was bedeutet die ESG-Verordnung für die Wohnungswirtschaft?
Obwohl die ESG-Verordnung in erster Linie auf die Finanzbranche, Immobilienfonds und Immobilienunternehmen ausgerichtet ist, zeichnen sich in den Augen der Branchenexpert:innen von stolp+friends bereits Veränderungen für die Wohnungswirtschaft ab. Schließlich betrifft das Thema Nachhaltigkeit verschiedene Bereiche und das von der EU festgelegte Ziel der Klimaneutralität ist nur zu erreichen, wenn alle an einem Strang ziehen – ganz gleich ob Privatperson oder Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen.
Um den Anforderungen der ESG-Verordnung zu entsprechen, müssen Neubauten ab dem Jahr 2021 zum Beispiel verschiedene nachhaltige Kriterien erfüllen. Ihr Primärenergiebedarf muss zehn Prozent unter den nationalen Anforderungen für ein Niedrigstenergiegebäude (Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz) liegen. Vorgesehen ist in der Regel auch eine Luftdichtheitsprüfung, denn undichte Stellen in einer Immobilie sorgen für einen hohen Energieverbrauch und können zu Feuchteschäden führen. Für Gebäude mit einer Nutzfläche von über 5.000 Quadratmetern je Nutzeinheit sind des Weiteren Thermografien vorgesehen, mit denen sich eventuelle Wärmeverluste feststellen lassen.
Auch Sanierungen, Renovierungen und spezifische Einzelmaßnahmen sollen in der Zukunft darauf abzielen, Gebäude im Sinne der Umwelt und der ESG-Verordnung energieeffizient zu gestalten.
Ein weiterer Hinweis der Branchenexpert:innen von stolp+friends: In den nächsten Jahren werden Konkretisierungen folgen, welche die Kategorie der Umwelt innerhalb der ESG-Verordnung zusätzlich definieren. Am 1. Januar 2022 wird beispielsweise die Offenlegungspflicht bezüglich „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ in Kraft treten. Eine Offenlegungspflicht für die vier weiteren Umweltziele ist ab dem 1. Januar 2023 geplant. Diese Konkretisierungen werden in den Augen der Kommunikationsprofis von stolp+friends weitere Veränderungen für die Wohnungswirtschaft mit sich bringen, die es zum jetzigen Zeitpunkt noch abzuwarten gilt.
Was leistet stolp+friends in Bezug auf die ESG-Verordnung für Wohnungsunternehmen?
Wie eingangs erwähnt, bestimmt die ESG-Verordnung Nachhaltigkeit als zentrales Kriterium der Pflichtkommunikation von Unternehmen. stolp+friends ist seit vielen Jahren auf die Kommunikation von gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen spezialisiert und präsentiert die nachhaltigen oder umweltfreundlichen Leistungen von Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften selbstverständlich gern. Dabei kommt auch die Devise der Osnabrücker:innen – Tue Gutes und rede darüber – zum Tragen.
Ein Beispiel für ein geeignetes Kommunikationsinstrument aus dem Hause stolp+friends ist ein Wertschöpfungsbericht auf der Basis einer Wertschöpfungsstudie: Dabei untersucht das renommierte Pestel Institut aus Hannover die Zahlen rund um Ihr Wohnungsunternehmen – etwa in Bezug auf die Nachhaltigkeit Ihrer Neubauprojekte – und das stolp+friends-Team stellt die Informationen für Sie und Ihre jeweiligen Zielgruppen verständlich dar. Ein von stolp+friends konzipierter Wertschöpfungsbericht überzeugt zudem durch ansprechende Texte sowie Grafiken. Damit bietet er Wohnungsunternehmen eine ideale Möglichkeit, ihren Einsatz für die Umwelt, aber auch ihre soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung, vorzustellen – also alle drei Kriterien der ESG-Verordnung abzudecken. Ein netter Bonus: Der Wertschöpfungsbericht Ihres Wohnungsunternehmens lässt sich öffentlichkeitswirksam in eine umfassende Imagekampagne integrieren und grenzt Sie dadurch positiv von anderen Wohnraumanbietern ab.

Mit einem Wertschöpfungsbericht können Wohnungsunternehmen ihr nachhaltiges Handeln ideal kommunizieren.
Sie wünschen Beratung für Ihr Wohnungsunternehmen rund um die ESG-Verordnung? Oder möchten Sie einen Wertschöpfungsbericht für Ihr Wohnungsunternehmen konzipieren lassen, um die Kommunikation seiner nachhaltigen Leistungen sicherzustellen? Das stolp+friends-Team steht Ihnen mit seiner jahrelangen Branchenexpertise der Wohnungswirtschaft zuverlässig zur Seite. Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail!
Von stolp+friends erhalten Sie auch weitere Einblicke in die ESG-Verordnung und ihre Vorgaben. Über Neuigkeiten zu diesem Thema berichten wir auf unserem Blog. Schauen Sie doch in den nächsten Wochen und Monaten noch einmal vorbei! Abonnieren Sie ergänzend auch gern unseren monatlichen Newsletter. Damit halten wir Sie proaktiv auf dem Laufenden.